Aufsichtspflicht:
Während Ihr Kind unsere Einrichtung besucht, übertragen Sie die Aufsichtspflicht auf das pädagogische Personal. D.h. Sie bringen das Kind in den Kindergarten und übergeben es uns bei der Begrüßung. Sobald Sie ihr Kind abholen geht die Aufsichtspflicht wieder auf Sie über. Bei Eltern-Kind Veranstaltung bleibt die Aufsichtspflicht bei Ihnen.